Knap-Rieger ZT
Flächenwidmungsplan

Flächenwidmungsplan

Flächenwidmungsplan

Im Flächenwidmungsplan legen die Gemeinden auf Katasterebene erlaubte Nutzungen sowie Nutzungsbeschränkungen für jedes einzelne Grundstück innerhalb ihres Gebietes fest.

Über die Ausweisung von Baugebieten kann mitunter die Siedlungsentwicklung gesteuert werden. Hier ist allerdings auf die im Entwicklungskonzept festgelegten Entwicklungsachsen sowie die gesetzten Planungsziele zu achten.

Neben der Festlegung von Bauland, Verkehrsflächen und etwaigen Sondernutzungen im Freiland/ Grünland werden im Flächenwidmungsplan ebenso Aussagen anderer Materien wie etwa Gefahrenzonen oder Wasserschutz kenntlich gemacht.

Zusätzlich können (in manchen Bundesländern) erste detaillierte Normierungen über eine gebietsweise Bebauungsdichte oder die Bauhöhe festgelegt werden.

Leistungen:

– Abklärung raumordnungsrechtlicher Vorfragen und zusätzlicher Anforderungen
– Aktualisierung der Datengrundlagen im Revisionsfall (ForstG, WRG, EisbG uvm.)
– Erstellung Verfahrensunterlagen (RogServ-Administration)
– im Bedarfsfall: Umwelterheblichkeits-, Umweltprüfung
– Beratung im Rahmen der Einwendungsbehandlung
– Unterstützung und Beratung im gesamten Planungsablauf