Knap-Rieger ZT
Bebauungsplan

Bebauungsplan

Bebauungsplanung

Das Instrument des Bebauungsplans gibt der Gemeinde die Möglichkeit, auf die bauliche Gestaltung einzelner Bauplätze Einfluss zu nehmen. Damit wird der öffentliche Gestaltungswille hinsichtlich bauplatzbezogener Vorgaben wie etwa Gebäudehöhe, Dachneigung, Dachform, Bebauungsgrad oder Bruttogeschossfläche konkretisiert. In besonders sensiblen Bereichen können auch Normierungen zur Fassadengestaltung, Dachfarbe und Ähnlichem festgelegt werden.

 

Leistungen:

– Abklärung planungsrelevanter Vorfragen und zusätzlicher Anforderungen
– Aktualisierung der relevanten Datengrundlagen (ForstG, WRG, EisbG uvm.)
– Konzepterstellung
– Erstellung Verfahrensunterlagen (RogServ-Administration)
– Beratung im Rahmen der Einwendungsbehandlung
– Unterstützung und Beratung im gesamten Planungsablauf